Gremien
Klassenpflegschaft
Alle Eltern einer Klasse bilden die Klassenpflegschaft. Zu Beginn des Schuljahres wählen sie aus ihrer Mitte zwei Elternvertreter: einen Klassenpflegschaftsvorsitzenden und einen Stellvertreter.
2020/21
L1
Vorsitzender: Herr Benedikt Bitter
stellv. Vorsitzende: Frau Kristina Leveling
L2
Vorsitzende: Frau Christina Klos
stellv. Vorsitzende: Frau Petra Schulten
L3
Vorsitzende: Frau Helena Teichrib
stellv. Vorsitzende: Frau Carina Burguillos
L4
Vorsitzende: Frau Valentina Wiebe
stellv. Vorsitzende: Frau Simone Zechmann
Schülerparlament (kann z. Zt. nicht stattfinden)
Das Schülerparlament tagt regelmäßig am Hauptstandort Oelde.
An den Sitzungen nehmen immer alle Klassensprecher und deren Stellvertreter aus den jeweiligen Klassen und von beiden Standorten teil. Bei einer der ersten Sitzungen werden für beide Standorte ein/e Schülersprecher/in und ein/e Vertreter/in gewählt. Ziel des Schülerparlaments ist die Mitbestimmung der Schülerinnen und Schüler innerhalb des Schullebens zu fördern. Hierzu werden Themen besprochen, die klassenübergreifend sind und entweder beide Standorte oder einen Standort betreffen. Gemeinsam werden die Themen diskutiert und Lösungsvorschläge gesammelt, die wiederum durch die Klassensprecher an die Klassen weitergegeben werden.
Schulpflegschaft 2020/21
Die Schulpflegschaft setzt sich aus jeweils zwei Elternvertretern jeder Klasse zusammen, den Klassenpflegschaftsvorsitzenden und ihren Stellvertretern. Sie wählen eine(n)
Schulpflegschaftsvorsitzende(n).
Die Schulpflegschaft ist das Bindeglied zwischen der Elternschaft, der Schulkonferenz und der Schulleitung. Die Schulpflegschaft der Norbertschule tagt zwei Mal im Jahr. Ausführlich berichtet die Schulleitung über aktuelle Ereignisse in der Schule, die die Vertreter an die Klassen weitertragen.
Schulpflegschaftsvorsitzender: Herr Olaf Wittelmann
Stellvertreter: Herr Benedikt Bitter
Schulkonferenz der Von-Ketteler-Schule
Die Schulkonferenz ist das oberste Entscheidungsgremium der Schule. Sie entscheidet mit den gewählten Vertretern der Schulpflegschaft und des Lehrerkollegiums über alle Angelegenheiten, die das Schulleben und die Schulorganisation betreffen sowie über wichtige Weiterentwicklungen der Schule.
Entsprechend der Schulgröße setzt sich unsere Schulkonferenz aus sechs Mitgliedern zusammen - je drei Elternvertreter und drei Lehrervertreter. Vorsitzender der Schulkonferenz ist der Schulleiter (§ 66 SchG).