Corona 2021/22
Maskenpflicht und Testpflicht bis zu den Osterferien
Liebe Eltern,
soeben erreichte uns die Schulmail, die festlegt wie die Maßnahmen zum Infektionsschutz nach dem 20.03.2022 geregelt werden.
Danach gilt bis Samstag, 02.04.2022 in Schulen weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske in den Innenräumen der Schule. Dann endet diese Pflicht. Wir möchten Sie und Ihre Kinder bitten, auch
im Hinblick auf die nahenden Osterferien, die Masken weiterhin bis zum Beginn der Osterferien zu tragen.
Die Testpflicht besteht bis zum 08.04.2022. Nach den Osterferien wird das anlasslose Testen an den Schulen nicht wiederaufgenommen, sofern es bis dahin keine unerwartete kritische Entwicklung des
Infektionsgeschehens gibt.
Wir wünschen Ihnen ein sonniges Wochenende.
Herzliche Grüße
Dorothee Vogedes und Astrid Jaks
(Stand: 18:03.2022, 13:53Uhr)
Elternbrief des Schulministeriums zur Umstellung des Testverfahrens
Neues Testverfahren ab dem 28.02.2022
Liebe Eltern,
gerade erhielt ich eine Schulmail mit der Info, dass wir ab dem 28.02.2022 nicht mehr an den Lolli-Testungen teilnehmen.
Dann müssen alle nicht immunisierten Kinder (nicht geimpft bzw. nicht erkrankten) 3x wöchentlich (Montag, Mittwoch, Freitag) mit einem Schnelltest zuhause getestet werden. Alle immunisierten (genesenen und geimpften) Kinder nehmen nicht an den Testungen teil, können dies auf freiwilliger Basis aber gerne machen.
Die Tests werden zu Hause am Vorabend oder direkt vor Schulbeginn der Testtage durchgeführt.
Sie als Eltern versichern zu Beginn einmalig die regelmäßige und ordnungsgemäße Vornahme der wöchentlich drei Testungen und geben Ihren Kindern bis zum 02.03.2022 eine entsprechende Bescheinigung für die Schule mit. Ein Formular dafür wird Ihnen zeitnah zur Unterschrift zukommen. Selbstverständlich können auch weiterhin Bürgertestnachweise eingereicht werden.
Alle immunisierten Kinder legen bis Mittwoch, 23.02.2022 der Klassenleitung den Impfpass bzw. das Genesenen Zertifikat vor. Die Klassenleitung notiert das Datum der letzten Impfung bzw. das Datum der Infektion in einer vertraulichen Liste. Sollte Ihr immunisiertes Kind auf freiwilliger Basis an den Testungen teilnehmen wollen, legen Sie bitte keinen Nachweis vor.
Alle Kinder, die ab 01.03.2022 an den Testungen teilnehmen, bekommen am Donnerstag, 24.02.2022 einen Beutel mit 10 einzeln eingepackten Test-Kits, die dann bis zum 21.03.2022 zu verwenden sind.
Testtage sind für Ihre Kinder jeweils am Abend zuvor oder direkt vor Schulbeginn
Dienstag, der 01.03.,
Mittwoch, der 02.03.,
Freitag, der 04.03.,
Montag, der 07.03.,
Mittwoch, der 09.03.,
Freitag, der 11.03.,
Montag, der 14.03.,
Mittwoch, der 16.03.,
Freitag, der 18.03. und
Montag, der 21.03.2022
Am 22.03.2022 bekommen die Kinder dann die nächsten 10 Test-Kits, sofern wir dann noch testen.
Fragen nach der Dauer der Gültigkeit des Genesenen-Zertifikates kann ich derzeit leider nicht beantworten.
Herzliche Grüße
gez. D. Vogedes
(Stand: 17.02.2022, 11:03 Uhr)
Änderung der Lolli-Testungen
Liebe Eltern,
wie Sie sicherlich schon aus der Presse erfahren haben, wird das Lolli-Test-Verfahren aufgrund der hohen PCR-Testungen geändert. Wir haben gestern Abend nach 22.00 Uhr die aktuelle Schulmail aus dem MSB dazu erhalten, so dass ich Sie jetzt informieren kann:
- Wir testen die Kinder weiterhin am Dienstag und Donnerstag mit dem Lolli-Pool-Test. Es wird kein Einzeltest mehr gemacht.
- Die Auswertung der Pooltestungen der Klassen bekommen Frau Jaks und ich bis 20.30 Uhr über eine App. Sie bekommen keine Benachrichtigung vom Labor.
- Im Falle einer negativen Pooltestung hören Sie nichts von uns und Ihre Kinder kommen ganz normal am nächsten Tag zur Schule.
- Im Falle einer positiven Pooltestung melde ich mich umgehend über IServ. Ihre Kinder dürfen am nächsten Tag ganz normal in die Schule kommen.
Dort wird allerdings umgehend ein Schnelltest mit Ihrem Kind durchgeführt. Ist dieser positiv, müssen Sie ihr Kind sofort abholen und in einer offiziellen Teststelle testen lassen.
Alternativ zum Schnelltest können Sie ihr Kind auch gleich in einer offiziellen Teststelle testen lassen. Die Bescheinigung geben Sie dann bitte in der Schule ab.
Diese Schnelltests führen wir mit der Klasse dann täglich bis zur ersten negativen Pooltestung der Klasse durch.
Wir alle sind nicht glücklich mit diesen Änderungen, müssen uns aber den Vorgaben des Ministeriums beugen.
Außerdem hoffen wir auf möglichst wenige positive Ergebnisse und wünschen alles Gute!
Herzliche Grüße
Dorothee Vogedes
(Stand 26.01.2022, 15.35 Uhr)
Informationen zum Schulstart am Montag (10.01.2022)
Liebe Eltern,
auf diesem Wege wünschen wir Ihnen zunächst alles Gute zum neuen Jahr! Wir hoffen, dass Sie ein schönes Weihnachtsfest und erholsame Ferien verbringen konnten!
Am Montag starten wir ganz normal in den vollen Präsenzunterricht. Wie Sie wissen, gibt es nach den Ferien ein leicht verändertes Testverfahren. Auch aufgrund der Omikron-Variante ist eine geringfügige Anpassung der Testungen erforderlich.
Neues Testverfahren
In der Schule werden wir die Kinder an den Testtagen 2x testen: Das 1. Teststäbchen wird im Klassenpool, das 2. Teststäbchen als Einzeltest an das Labor
geschickt.
Nur bei einem positiven Klassenpool werden die Einzelteststäbchen ausgewertet. In diesem Fall erhalten Sie abends eine E-Mail.
Warten Sie bei einem positiven Pool bitte das Ergebnis der Einzeltestauswertung ab, ehe Sie Ihr Kind wieder zur Schule schicken. Normalerweise liegt es am nächsten Morgen vor Schulbeginn vor. In
der kommenden Woche kann es jedoch gegebenenfalls aufgrund des erhöhten Testaufkommens zu Verzögerungen kommen. Sie erhalten Ihr Einzeltestergebnis per Mail über IServ.
Bitte schicken Sie Ihr Kind bei einem positiven Klassenpool also erst zur Schule, wenn das negative Testergebnis vorliegt!
Sofern Sie am Montag, den 10.01.2022, und dann weiterhin donnerstags- bzw. dienstagsabends keine Benachrichtigung per Iserv bekommen, können Sie davon ausgehen, dass alle Kinder der Klasse negativ sind und Ihr Kind am nächsten Tag zur Schule kommen
kann.
Umgang mit genesenen und geimpften Kindern
Aufgrund der Omikron-Variante gilt ab dem 10.01.2022 die Vorgabe des Schulministeriums, dass auch
immunisierte Schülerinnen und Schüler an den Schultestungen verbindlich teilnehmen müssen. Als immunisiert gelten genesene und geimpfte Personen. Diese Regelung gilt auch für Lehrkräfte
und weiteres Schulpersonal.
Eine Ausnahme gibt es: Kinder, die vor kurzem Corona-positiv waren, dürfen erst acht Wochen nach Ablauf der Quarantäne
wieder an den Pooltestungen teilnehmen, weil Rest-Viren das Ergebnis der PCR-Tests verfälschen und zu falsch-positiven Pooltests führen könnten. Diese Kinder sind daher von der Testpflicht
befreit. Nach Ablauf der acht Wochen nehmen sie automatisch wieder an den Pooltestungen teil.
Falls Ihr Kind in den letzten acht Wochen positiv getestet wurde, teilen Sie der Klassenlehrkraft Ihres Kind bitte bis Sonntag um 12.00 Uhr per Mail bitte das Enddatum der Quarantäne
mit.
In den Ferien waren einige Kinder unserer Schule an Covid-19 erkrankt, was zu Quarantäneregelungen auch über die Feiertage geführt hat. Dies tat uns außerordentlich leid und wir hoffen sehr, dass
wir alle Kinder am Montag, spätestens jedoch nach Ablauf Ihrer Quarantäne, gesund in der Schule wieder begrüßen können! Die Häufung der Fälle hat uns gezeigt, wie leicht eine Übertragung, trotz
aller Vorsichtsmaßnahmen, geschehen kann. Daher möchten wir sie bitten: Lassen Sie Ihre Kinder
zum Ende der Ferien am Sonntag testen! Auch ein richtig durchgeführter Selbsttest zuhause bietet mehr
Sicherheit als gar kein Test!
Bitte beachten Sie auch die entsprechend geltenden Regeln für Reiserückkehrer.
Wir freuen uns auf den Schulstart am kommenden Montag! Bis dahin wünschen wir Ihnen und Ihren Kindern noch ein schönes Wochenende!
Herzliche Grüße
A. Jaks und D. Vogedes
(Stand: 07.01.2022, 11:20 Uhr)
Maskenpflicht ab morgen (02.12.2021)
Liebe Eltern!
Soeben erreichte mich die Schulmail, dass ab morgen im Unterricht wieder die Maskenpflicht gilt. Die Kinder müssen auch auf den festen Sitzplätzen ihre Mund-Nase-Bedeckung tragen. Bitte besprechen Sie das mit Ihrem Kind und geben Sie ihm ausreichend Ersatzmasken mit.
Mit der Wiedereinführung der Maskenpflicht ändern sich auch die Quarantänebestimmungen. Eine Quarantäne wird nur für ein positiv getestetes Kind oder die Kinder, die mit dem positiven Kind in der OGS zu Mittag essen, angeordnet. Die derzeit gültige Abstandsregelung ist im Vormittagsbereich wieder hinfällig.
Herzliche Grüße
gez. D. Vogedes
(Stand: 01.12.2021, 16:00 Uhr)
Informationen zur Optimierung des „Lolli-Testverfahrens“ nach den Weihnachtsferien
Liebe Eltern,
die „Lolli-Tests“ in der Schule sind ein Testverfahren, welches eine wichtige Bedeutung für die Eindämmung des Infektionsgeschehens erlangt hat. Sie leisten einen Beitrag zur Aufrechterhaltung
des Präsenzunterrichts, und sorgen dafür, dass Ihre Kinder die mit Abstand am besten kontrollierte Altersgruppe sind.
Trotzdem kann man das Testverfahren verbessern und so Entlastung und Planungssicherheit schaffen – für die Kinder, für die Lehrkräfte aber insbesondere auch für Sie als Eltern.
Das wird sich nach den Weihnachtsferien ändern:
Ihre Kinder machen in der Schule an den Testtagen einen Pooltest und einen personalisierten Einzel-Lolli-Test. Dieser Einzel-Lolli-Test nennt
sich „Rückstellprobe“ und wird mit an das Labor gesendet. Nur, wenn das Labor einen positiven Klassenpool feststellt, greift es zu den Einzeltests der Kinder der Klasse und
wertet diese aus. Falls der Klassenpool negativ ist, werden die Einzelproben entsorgt.
Das bedeutet für Sie bei einer Pooltestung:
• ist der Pooltest negativ, bekommen Sie keine Rückmeldung vom Labor oder der Schule. Ihr Kind nimmt weiterhin am Unterricht teil.
• ist der Pooltest positiv, greift das Labor auf die „Rückstellprobe“ zurück und wertet diese aus.
-> Bereits um 06:00 Uhr am Morgen nach der Pooltestung steht Ihnen das Einzeltestergebnis der Rückstellprobe per Mail oder SMS zur Verfügung.
Ist die Rückstellprobe Ihres Kindes negativ,
so kann Ihr Kind noch am selben Tag am Unterricht teilnehmen. Falls Ihr Kind jedoch als Kontaktperson des positiv getesteten Kindes gilt, müssen weitere Anweisungen von der Gesundheitsaufsicht
abgewartet werden. Dazu erhalten Sie von uns so schnell wie möglich eine Rückmeldung.
Ist die Rückstellprobe Ihres Kindes positiv,
wird das Gesundheitsamt durch das Labor informiert und es gilt die Pflicht für Ihr Kind, sich in Quarantäne zu begeben.
Voraussetzung für die Umstellung auf das neue Testsystem ist eine einmalige Registrierung aller am Lollitest-Verfahren teilnehmenden Schülerinnen und Schüler mit den dazu erforderlichen
Stammdaten bei den Laboren. Dabei werden folgende Stammdaten erfasst: Name, Anschrift, Geburtsdatum, Geschlecht des Kindes und aktuelle Kontaktangaben der/des Erziehungsberechtigten zur
Befundübermittlung (Handynummer und E-Mail). Diese Registrierung wird im Zeitraum vom 16. bis zum 30. November 2021 von den Schulen durchgeführt.
Wir geben als Schule dazu die IServ-Adresse Ihres Kindes an und ermöglichen so dem Labor, von außen an die Adresse Ihres Kindes zu schreiben und Ihnen die Testergebnisse umgehend
mitzuteilen.
(Alle weiteren Zugriffe außerhalb des IServ-Servers werden weiterhin verhindert.)
Sollte sich bei Ihnen im Laufe der Zeit Ihre Mobilnummer ändern, so teilen Sie uns dies bitte umgehend mit. Nur so kann ein sicherer Schulbetrieb für alle gewährleistet werden.
Die direkte Information der Labore durch das optimierte Lollitest-Verfahren wird Ihnen und Ihrem Kind mehr Sicherheit für die Planung Ihres persönlichen Alltags geben. Bei weiteren Fragen stehen
wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit herzlichen Grüßen
Dorothee Vogedes
Herzliche Grüße
gez. D. Vogedes
Schulleiterin
(Stand: 17.11.2021, 14:00 Uhr)
Änderung der Corona-Schutzverordnung mit Wirkung des heutigen Tages (10.11.2021) - Testbescheinigungen
Liebe Eltern,
Sie wissen ja, dass bei Betreten des Schulgeländes die 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet) gilt.
Mit Wirkung des heutigen Tages gilt eine neue Corona-Schutzverordnung, die die Gültigkeitsdauer der Tests verändert.
Demnach gelten als getestete Personen
Personen, die über ein nach der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung bescheinigtes negatives Ergebnis eines höchstens 24 Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltests oder eines
von einem anerkannten Labor bescheinigten höchstens 24 Stunden zurückliegenden PCR-Tests verfügen. Schülerinnen und Schüler gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen
Schultestungen als getestete Personen.
Sollten Sie über kein Impfzertifikat oder kein Genesenen-Zertifikat verfügen, darf Ihr Corona-Test (Antigen-Schnelltest oder PCR-Test) also maximal 24 Stunden zurückliegen.
Auch für unsere Elternsprechtagstermine in den nächsten Wochen gilt die neue Corona-Schutzverordnung. Auch hier darf der Test maximal 24 h alt sein. Bitte bedenken Sie dies bei Ihrer
Planung.
Wir sind an diese Verordnungen gebunden und handeln so im Sinne der Gesundheit aller Mitglieder unserer Schulgemeinschaft und deren Familien!
Liebe Grüße im Namen des Kollegiums
Dorothee Vogedes
(Stand: 10.11.2021, 13:40 Uhr)
Aufhebung der Maskenpflicht - Kriterien für eine Quarantäne
Liebe Eltern,
nach der Aufhebung der Maskenpflicht in den Schulen stellt sich die Frage der Kriterien, wonach im Infektionsfall die Quarantänemaßnahmen festgelegt werden.
Leider geben die aktuellen Erlasse und Verordnungen sowie RKI-Empfehlungen keine präzisen Handlungsrichtlinien vor.
Um den Unterricht weitgehend zu ermöglichen, wird sich das Gesundheitsamt - nach eigener Aussage - bei der Festlegung der Quarantänemaßnahmen an folgenden Kriterien orientieren:
Ausgehend von einer guten Belüftung der Räume,
- gehen die positiv getesteten Kinder in Quarantäne und
- die Kinder, die bis zu 1,50 m im Umkreis des positiv getesteten Kindes gesessen und keine Maske getragen haben. Das betrifft die Unterrichtszeit und auch die OGS-Zeit - insbesondere
die Essenszeit in der OGS.
Falls das positiv getestete Kind oder der Sitznachbar dauerhaft eine Maske getragen hat, geht der Sitznachbar nicht in Quarantäne, muss aber dann auf jeden Fall an den
kommenden beiden Pooltestungen teilnehmen und bis Auswertung der 2. Pooltestung dauerhaft die Maske tragen.
Genesene und vollständig geimpfte Kontaktpersonen erhalten keine Quarantäne.
Für symptomfreie Kontaktpersonen besteht die Möglichkeit der Freitestung ab Tag 5.
Abweichende Entscheidungen sind - laut Gesundheitsaufsicht - im Einzelfall möglich.
-> Angesichts der aktuellen Infektionslage und einer drohenden Quarantäne empfehle ich den Kindern, im Unterricht weiterhin die Maske zu tragen.
Herzliche Grüße
gez. D. Vogedes
Schulleiterin
(Stand: 10.11.2021, 13:30 Uhr)
Lesen der Mails/Verzicht auf die Maskenpflicht am Sitzplatz ab dem 2. November 2021
Liebe Eltern,
ich möchte dringend nochmals darauf hinweisen, jeweils nach den Lollitests am Dienstag und Donnerstag am folgenden Morgen bis 07.00 Uhr unbedingt ihre Mails zu prüfen und mir eventuell den
Erhalt einer Mail zu bestätigen. Bei einem positiven Fall müssen wir alle Eltern, die sich nicht zurückgemeldet haben, anrufen und dafür haben wir an dem Morgen eigentlich gar keine
Zeit.
Heute haben wir die Schulmail erhalten, dass für die Kinder ab Dienstag am festen Sitzplatz keine
Maskenpflicht mehr besteht. Auf allen Wegen im Schulgebäude ist diese aber noch verpflichtend.
Die Kinder dürfen - und das empfehle ich als Schulleitung - freiwillig dieMasken aufbehalten.
Durch den Wegfall der Maskenpflicht, müssen bei einem positiv getesteten Kind die Sitznachbarn in
Quarantäne. Außerdem kommt es auch zu Quarantänefällen beim Mittagessen in der OGS. Da kann häufig der Mindestabstand nicht eingehalten werden.
Alle Quarantänefälle entscheidet die
Gesundheitsaufsicht. Wir sind verpflichtet, entsprechende Angaben zu machen.
Hier Ausschnitte aus der Schulmail:
- Die Coronabetreuungsverordnung wird ab 2. November 2021 für Schülerinnen und Schüler keine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen mehr vorsehen, solange die Schülerinnen und Schüler in Klassen- oder Kursräumen auf festen Sitzplätzen sitzen.
- Die Maskenpflicht entfällt auch bei der Betreuung im Rahmen von Ganztags- und Betreuungsangeboten, beispielsweise in Offenen Ganztagsschulen, für die Schülerinnen und Schüler, wenn sie an einem festen Platz sitzen, etwa beim Basteln oder bei Einzelaktivitäten.
- Das Tragen von Masken auf freiwilliger Basis ist weiterhin zulässig.
- Befinden sich die Schülerinnen und Schüler nicht an einem festen Sitzplatz, suchen sie ihn auf oder verlassen sie ihn, besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske. Davon abgesehen bleibt es bei den bereits bekannten Ausnahmen von der Maskenpflicht im Schulgebäude, vgl. § 2 Absatz 1 Satz 2 Coronabetreuungsverordnung.
- Im Außenbereich der Schule besteht auch weiterhin für alle Personen keine Maskenpflicht
....
Tritt in einem Klassen- oder Kursverband ein Infektionsfall auf, ist die Quarantäne von Schülerinnen und Schülern ab sofort in der Regel auf die nachweislich infizierte Person sowie die unmittelbare Sitznachbarin oder den unmittelbaren Sitznachbar zu beschränken.
Des Weiteren gelten die bekannten Regelungen zur sogenannten „Freitestung“ von engen Kontaktpersonen fort. Dies bedeutet, dass die Quarantäne der Schülerinnen und Schüler frühestens am fünften Tag der Quarantäne durch einen negativen PCR-Test oder einen qualifizierten hochwertigen Antigen-Schnelltest vorzeitig beendet werden kann. Bei einem negativen Testergebnis nehmen die Schülerinnen und Schüler sofort wieder am Unterricht teil.
Ein solches Vorgehen ist vertretbar, wenn die eingeübten und bewährten Schutzmaßnahmen wie Lüften und Einhalten der Hygieneregeln auch weiterhin konsequent umgesetzt werden. Dieser Reihe von – zum Teil sehr aufwändigen – Schutzmaßnahmen, vor allem aber auch dem umsichtigen Verhalten aller Verantwortlichen in unseren Schulen, ist zu verdanken, dass ein Verzicht auf die Maskenpflicht im Unterricht möglich ist."
Für den Sport- und Musikunterricht haben wir noch keine Änderungen erfahren.
Herzliche Grüße
Dorothee Vogedes
(Stand: 28.10.2021, 15:00 Uhr)
Informationen zum Schulbetrieb nach den Herbstferien
Liebe Eltern,
eben erhielt ich die neue Schulmail.
Alle wichtigen Punkte finden Sie im Folgenden:
Am ersten Schultag nach den Herbstferien (25. Oktober 2021) werden zum Unterrichtsbeginn alle Kinder, die keinen negativen Bürgertest vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist, mit dem Lollitest getestet.
Danach wird -wie bisher- dienstags und donnerstags getestet.
Bitte lassen Sie Ihre Kinder in den letzten Tagen vor Schulbeginn zur Sicherheit einmal testen. Dies ist ein zusätzlicher freiwilliger Beitrag zu einem möglichst sicheren Schulbeginn am 25. Oktober 2021.
Maskenpflicht
Es ist es die Absicht der Landesregierung, die Maskenpflicht im Unterricht auf den Sitzplätzen mit Beginn der zweiten Woche nach den Herbstferien (2. November 2021) abzuschaffen. Im Außenbereich der Schule besteht bereits heute keine Maskenpflicht mehr. Eine Maskenpflicht besteht dann nur noch im übrigen Schulgebäude insbesondere auf den Verkehrsflächen. Eine abschließende Information dazu sowie zu einer entsprechend geänderten Coronabetreuungsverordnung erhalten Sie noch in der ersten Schulwoche nach den Herbstferien.
Ganztags- und sonstige schulische Betreuungsangebote
Ferienangebote der OGS in den Herbstferien finden statt. Dort werden die Kinder bis zu dreimal pro Woche mit den in der Schule vorhandenen
Selbsttests getestet - es sei denn, die Kinder bringen eine entsprechendeTestbescheinigung mit.
Für die Herbstferien wünsche ich Ihnen, auch im Namen aller Mitarbeitenden der VKS, eine erholsame Ferienzeit.
Herzliche Grüße
gez. D. Vogedes
Schulleiterin
(Stand 06.10.2021, 14:00 Uhr)
Liebe Eltern der zukünftigen Erstklässler,
in Absprache mit dem Ordnungsamt und auf der Grundlage der aktuellen Corona-Verordnungen möchte ich Sie mit diesem Brief, wie beim Elternnachmittag angekündigt, über die Durchführung der
Einschulung informieren.
Wir werden am Donnerstag, dem 19.08.21 die Einschulung wie angekündigt durchführen.
Jeder Schulanfänger darf mit 2 Erwachsenen an der Einschulung teilnehmen.
Für die Einschulungsfeier gilt nach aktuellem Stand für Sie und Ihr Kind die 3G-Regel (getestet, genesen oder geimpft).
Sie erleichtern uns die Arbeit sehr und helfen mit, mögliche Wartezeiten und Verzögerungen zu vermeiden, wenn Sie uns (falls möglich) vorab am Mittwoch, den 18.08.21 Ihre Nachweise per E-Mail an
folgende Adresse zukommen lassen:
d.vogedes@meine-vks.schule
Zunächst findet an beiden Standorten ein Einschulungsgottesdienst statt. Anschließend treffen wir uns auf dem Schulhof oder bei Regen in der Turnhalle zu einer kleinen
Einschulungsfeier.
Wenn Sie das Schulgelände betreten, kontrollieren wir - falls wir noch keinen Nachweis von Ihnen erhalten haben – die 3G´s. Falls Sie nicht nachweisen können, dass Sie oder Ihr Kind getestet,
genesen oder geimpft sind, dürfen Sie oder Ihr Kind nicht an der Einschulungsfeier teilnehmen.
Beim Nachweis der 3 G´s erhalten Sie eine Nummer. Diese Nummer verrät Ihnen Ihren Platz bei der Einschulungsfeier.
In der Kirche und auf dem Schulgelände muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
Bitte beachten Sie, dass Sie während der Einschulung aus datenschutzrechtlichen Gründen ohne Erlaubnis kein Foto von anderen Kindern oder Erwachsenen machen dürfen.
Bei Fragen melden Sie sich gerne per Mail unter der oben angegebenen Mailadresse oder ab Dienstag, dem 17.08.21 telefonisch unter 02522/72680. Sollten Sie uns nicht direkt erreichen, sprechen Sie
bitte auf den Anrufbeantworter. Dann rufen wir Sie zurück.
Da wir nicht sicher sind, ob wirklich alle Eltern die Mails über IServ bereits lesen, bitte ich Sie, den Erhalt dieser Mail der jeweiligen Klassenlehrkraft bis Dienstag, 12.00 Uhr, zu
bestätigen.
Die Mailadressen lauten für die Oelder Klassen
E1 -> b.poehling@meine-vks.schule
E2 -> a.jaks@meine-vks.schule
E3 -> p.grunenberg@meine-vks.schule
und für die Letter Klassen
L1 -> s.rupieper@meine-vks.schule
L2 -> n.smolski@meine-vks.schule
Herzliche Grüße
Dorothee Vogedes
Schulleiterin
(Stand: 16.08.2021, 16:10 Uhr)
Liebe Eltern,
nun geht es bald mit dem neuen Schuljahr los.
Hier finden Sie aktuelle Informationen zu Hygieneregelungen und den Lolli-Tests als PdF-Dokument.
Zu den Lolli-Testungen: Alle Zweit-, Dritt- und Viertklässler werden am Mittwoch, den 18.08.2021, an der Lolli-Testung teilnehmen.
Die Eltern der Zweit,-Dritt- und Viertklässler haben im vergangenen Schuljahr bereits einen Einzelabstrichtupfer für eine eventuelle Nachtestung zu Hause erhalten. Bitte überprüfen Sie die Versiegelung des Tupfers. Falls diese kaputt ist, müssen Sie von der Schule einen neuen Tupfer bekommen. Melden Sie sich dazu bitte über IServ bei mir.
Die Erstklässler erhalten ihren Einzelabstrichtupfer am Einschulungstag.
Außerdem erhalten die Eltern der Schulanfänger in einer anderen Mail weitere Informationen zum Einschulungstag.
Herzliche Grüße
gez. D. Vogedes
Schulleiterin
(Stand: 13.08.2021, 14:50 Uhr)